Steuervorteile

Stiftungen ermöglichen Ihnen ein solidarisches Handeln für die Gemeinschaft. Hospiz und palliativmedizinische Versorgung ermöglichen ein Sterben in Würde. Ihre Hilfe ist ein sozialer Baustein, um diese Aufgaben dauerhaft wahrzunehmen.

Ihr Beitrag erspart Ihnen Steuern

Steuerrechtlich gelten für Zustiftungen dieselben Regelungen wie für Stiftungsgründungen. Bei Zustiftungen können über einen Zeitraum von zehn Jahren einen Betrag von bis zu 1 Million Euro geltend gemacht werden. Bei Eheleuten, die gemeinsam veranlagt werden, kann sich dieser Betrag bei bestimmten Voraussetzungen auf 2 Millionen Euro erhöhen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne sprechen wir mit Ihnen über diese Fragen und stehen Ihnen beratend zur Seite.

 

 

Ihr Ansprechpartner:
Bernhard Späth
Vorsitzender des Vorstands der Hospiz-Stiftung Lörrach
Joseph-Rupp-Weg 7, 79540 Lörrach
Telefon 07628 / 94 29 30
E-Mail: stiftung@hospiz-stiftung-loerrach.de