Testament oder Vermächtnis?

Jedes Vermächtnis und jede Zustiftung ist ein wichtiger Baustein bei der finanziellen Absicherung der ambulanten und stationären Hospizarbeit und beim Aufbau eines palliativmedizinischen Versorgungsnetzes im Landkreis Lörrach. Dies muss kein großes „Vermögen“ sein. Auch bescheidene Beträge helfen, ebenso ein Sachwert.

Das Vermögen der Stiftung wird nicht aufgezehrt, sondern bleibt erhalten. Durch die Erträge können wohltätige Aufgaben wahrgenommen und mitfinanziert werden. In der Hospizarbeit wird bürgerschaftliches Engagement in vielfältiger Weise sichtbar. Wir wollen das Bewusstsein stärken, dass das Sterben zum Leben gehört.

Der Verwaltungsaufwand für die Hospiz-Stiftung ist minimal. Das bedeutet, dass die Mittel durch Einzelpersonen und Institutionen den schwer kranken und pflegebedürftigen Menschen unmittelbar zugutekommen. Sie sind es, die unsere Solidarität und Unterstützung besonders benötigen.

Die Hospiz-Stiftung steht unter strenger staatlicher Aufsicht durch das Regierungspräsidium Freiburg. Falls Sie sich mit dem Gedanken tragen, die Hospiz-Stiftung Lörrach finanziell durch ein Vermächtnis oder Zustiftung zu unterstützen, verdient das großen Respekt und besondere Anerkennung.

Wie kommt ein Vermächtnis oder eine Zustiftung zustande?

Sie bestimmen in ihrem handschriftlichen oder notariellen Testament die Hospiz-Stiftung als Erbin eines Geldbetrages oder eines Sachwertes. Eine solche Zuwendung ist steuerfrei.

Falls die Hospiz-Stiftung Lörrach nach Ihrem Willen Alleinerbin werden soll, übernimmt sie auf Wunsch die gesamte Nachlassabwicklung.

Auch eine Zustiftung oder Schenkung zu Lebzeiten kann sinnvoll sein. Der Vorteil besteht darin, dass dies steuermindernd wirken kann und Sie trotzdem finanziell abgesichert und von den Mühen des Verwaltens befreit sind.

Mustertexte für ein Testament oder eine Zuwendungserklärung finden Sie unter Download. Falls Sie Fragen haben, besuchen wir Sie zu einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch gerne.